Massagen
Behandlung |
Basis 40 |
60 min |
90 min |
120 min |
Heilbehandlung nach ärztl. Verordnung
Vom Arzt „verschriebene“ Massagen / Therapien gelten nach dem Wahltherapeuten-Prinzip und können nach Beendigung der Therapie und nach Begleichen der Honorarnote bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zur Teilkostenerstattung eingereicht werden. Leider wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur ein geringer Teil der Kosten refundiert. Gerne informiere ich Sie vorab über die entstehenden Kosten.
Freiwillige, private Kranken- oder Unfallversicherung
Sollten Sie eine freiwillige, private Kranken- oder Unfall-Zusatzversicherung haben, so kann Ihnen (je nach Polizze) bis zu 100 % Ihrer Kosten refundiert werden.